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Alt 18.02.2008, 22:32   #7
abc
 
 
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Beiträge: 753
Zitat:
Zitat von rmaa-ismng Beitrag anzeigen
Na, ich denke, wer sich heute auf eine Demonstration begibt, als Teilnehmer, muss damit rechnen fotografiert oder gefilmt zu werden. Daher entfällt hier das Pesönlichkeitsrecht, würde ich behaupten.
Hallo,
hier ist bischen was erlkärt:
http://www.bildnisrecht.de/html/home.htm

Gruß
Thomas
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