18.02.2008, 22:32
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#7
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Registriert seit: 14.12.2007
Beiträge: 753
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Zitat:
Zitat von rmaa-ismng
Na, ich denke, wer sich heute auf eine Demonstration begibt, als Teilnehmer, muss damit rechnen fotografiert oder gefilmt zu werden. Daher entfällt hier das Pesönlichkeitsrecht, würde ich behaupten.
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Hallo,
hier ist bischen was erlkärt:
http://www.bildnisrecht.de/html/home.htm
Gruß
Thomas
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