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Alt 25.11.2007, 02:17   #1
Dimagier_Horst

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Zitat:
Zitat von Sonnenkind Beitrag anzeigen
Jetzt drehn wir uns aber wieder im Kreis...
Nein, denn es wurde auch schon berichtet, das der Bote behauptete, eine Quittung sei nicht vorgesehen (kostet ihn ja auch Zeit...). Dies zu widerlegen ist mein Ansinnen..

Zitat:
Zitat von Sonnenkind Beitrag anzeigen
aber bei Aushändigung des Pakets bei Nachnahme darf erfolgte Zahlung angenommen werden.
Richtig, darf, aber muss nicht.

Zitat:
Zitat von Sonnenkind Beitrag anzeigen
Dazu gibt´s Gerichtsurteile.
Richtig, und weil Buxtehude so gesprochen hat, traut sich Hintertupfingen nicht, ein anderes zu fällen

Mit einer Quittung erschlägst Du das Problem schon im Vorfeld. Meistens jedenfalls, schließlich hat ein Teilbereich dieses gelben Konzerns eigene Urkunden schon öffentlich als unverbindlich deklariert
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