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Alt 10.10.2007, 11:33   #1
ManniC
 
 
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Zitat:
Zitat von Dimagier_Horst Beitrag anzeigen
"Fotograf" ist eine geschützte Berufsbezeichnung -> Handwerkskammer. "Photograph" würde ich, wegen der Verwechslungsgefahr, genauso einordnen.
Sorry Horst,

seit der Reform der Handwerksordnung 2004 ist "Fotograf" keine geschützte Berufsbezeichnung mehr, es handelt sich damit um ein "zulassungsfreies Handwerksgewerbe", das jeder ausüben darf, der sich dazu berufen fühlt.

Quelle: Reformierung der Handwerksordnung

Zitat:
Die Anlage B zur Handwerksordnung wird wie folgt gefasst:
„Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungsfreie Handwerksgewerbe oder handwerksähnliche Gewerbe betrieben werden können (§ 18 Abs. 2)“


Abschnitt 1: Zulassungsfreie Handwerksgewerbe
.....
38. Fotografen
.....
__________________
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