Zitat:
Zitat von Schlaudenker.de
Demnach wäre die Variante mit dem Motorgleitschirm die einzige legale Variante. Aber, Herr Winsoft, Sie schreiben:
Haben Sie dafür ein Beispiel? Von so einem Fall habe ich noch nie etwas gehört. Das würde mich schon sehr interessieren. Für Fotos aus dem Flugzeug gilt m.W. das was Uwe sagt:
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Die Geschichte des Profis, der mit dem Helikopter die kalifornische Küste für extrem hochaufgelöste Aufnahmen abflog, ging um die Welt (mit Bildern)! Dagegen hatte eine prominente Filmschauspielerin, die dort ihr Anwesen hat, geklagt! (Namen leider vergessen, wird aber auf Wunsch gesucht...).