Zitat aus einem Merkblatt einer (süddeutschen ?) Handelskammer wegen der “neuartigen Rundfunk-Empfangsgeräte“ (PCs) zum Jahresbeginn:
Entscheidend ist einzig das Kriterium des "Bereithaltens zum Empfang", d. h. es muss
grundsätzlich die Möglichkeit bestehen, "ohne besonderen zusätzlichen technischen
Aufwand" im Betrieb mit dem PC Zugang zum Internet zu erhalten (und damit Rundfunk zu empfangen).
Klartext: PC ohne Internet-Anschluß = gebührenpflichtig, da der Internet-Anschluß ja jederzeit "ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand" einzurichten ist
Werde morgen mein Gewerbe abmelden und zur Kompensation Kindergeld für 5-7 Kurze beantragen...
Habe zwar keine,
aber ich könnte ja jederzeit ohne besonderen Aufwand...
Du bist Deutschland...
Gruß,
Christian