Zitat:
Zitat von helmut-online
Das ist juristisch sicherlich ein weites Feld; sicherlich auch dann, wenn es sich noch um eine laufende Serie handelt.
Mir ging es eher um den Sachverhalt, daß die Lieferung von Ersatzteilen offensichtlich nicht grundsätzlich verweigert werden kann. Allerdings ist Ansprechpartner - weil Vertragspartner - immer der, bei dem das Gerät gekauft wurde.
Gruß Helmut
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Wobei man ja beim Gehäuse weder von einem Ersatzteil und auch nicht von einem Verschleißteil sprechen kann. ... leider
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H.-D. M., der sicher das ganze Jahr 2008 brav gewesen ist und deshalb vom Weihnachtsmann die Alpha 900 bekommen hat!
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