|
Wieso? Einmal müßte ein Fehler mit dem Austausch des Teils in Zusammenhang stehen - nur dann könnte die gesetzliche Geährleistung verweigert werden; und zum zweiten, wenn die Instandsetzung sowieso fast teurer ist als ein gebrauchtes Gehäuse???
Gruß Helmut
Und außerdem; was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß. Sorry, konnte ich mir nicht verkneifen.
|