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Alt 12.08.2007, 18:10   #5
0815
 
 
Registriert seit: 19.10.2005
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Hallo,

ohne jetzt den genauen Wortlaut der Vertragsbedingungen zu kennen, würde ich hier nach dem Prinzip gehen "Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch".

Wenn die Versicherung auf den KVA bestanden hat, denke ich, muß sie auch die Kosten ersetzen. Dabei sollte es egal sein, ob Du die Reparatur ausführen läßt oder nicht.

Schließlich sind Dir jetzt Kosten entstanden, die du ohne den Vorfall nicht gehabt hättest. Daher denke ich das die Versicherung auch den KVA ersetzen muß.
Ich wüßte auch nicht warum Du nur den Nettobetrag ersetzt bekommst. Schließlich bist Du, wenn ich Dich richtig verstanden habe, nicht Vorsteuerabzugsberechtigt. Also mußt Du auch Steuern bezahlen. Sprich es sind Kosten für dich, die Du nur durch den Versicherungsschaden hast.

Darf ich mal fragen um welche Versicherung es sich handelt?


Gruß
Dirk

PS: Man sollte den angegeben Link lesen bevor man antwortet, dann braucht man auch nichts editieren

Geändert von 0815 (12.08.2007 um 18:18 Uhr)
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