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Zitat von Sonnenkind
Zu der Nettobetragsgeschichte möchte ich mich ohne weitere Infos nicht klar äussern, jedoch gehen viele Gesellschaften erstmal davon aus, daß der Kunde "umsatzsteuerabzugsfähig" ist - das trifft m.E. nach aber nur auf Selbständige zu.
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Auf mich trifft es nicht zu, das habe ich der Versicherung auch so mitgeteilt (in einem Fragebogen angekreuzt).
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Ich habe bei Versicherungsschäden die Steuer immer nachträglich von der Versicherung doch noch erstattet bekommen. Bei Dir hört es sich aber an, als ginge es um etwas anderes?
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Es geht eigentlich um zwei Dinge - wenn es möglich ist den Bruttobetrag, der im KVA steht, ersetzt zu bekommen wäre das natürlich schön, aber die Gesetzeslage ist da wohl eindeutig (oder hast du einen Tip dazu?). Und dann geht es noch um die Kosten für den KVA.
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Zur eigentlichen Sache: Wie lautet denn letztendlich die Entscheidung der Versicherung?
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Sie zahlen, d.h. sie haben sogar schon gezahlt (Geld wurde am gleichen Tag überwiesen, an dem auch das Schreiben kam). Lief auch alles eigentlich ordentlich ab, kann mich nicht beschweren. Nur das der Sachbearbeiter mir am Telefon sagt, die Versicherungsgesellschaft würde die Kosten des KVA tragen (selbst wenn ich mich gegen die Reparatur entscheiden würde - ich hatte das extra gefragt) und mir nun mitgeteilt wird, daß das doch nicht der Fall sei, finde ich merkwürdig. Aber ich habe die Aussage des Sachbearbeiters nicht schriftlich und wenn dieses Vorgehen korrekt ist, ist das halt Pech für mich.
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Wenn Sie nun die Reparatur zahlen, wird der KVA ja nachträglich noch verrechnet, dann passt´s ja.
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Richtig, allerdings habe ich mich ja gegen die Reparatur entschieden. So argumentiert die Versicherung ja auch und ich musste den KVA nun aus eigener Tasche zahlen. Die Versicherung hat wie gesagt auf dem KVA bestanden (um sich abzusichern natürlich - der Antragsteller kann ja sonstwas erzählen), ich hatte erst nur die Kaufrechnung der Kamera mit Schadensbeschreibung und Fotos hingeschickt und gehofft, mir würde einfach der Zeitwert ersetzt - was letztendlich wahrscheinlich sogar ungefähr auf's gleiche rausgekommen wäre, nur eben ohne die Zusatzkosten für den KVA, die ich zu tragen habe, damit die Versicherung alles schwarz auf weiß hat.
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Nehmen wir an, der KVA à € 50,- weist aus, die Reparatur kostet € 250,-.
Dann sind € 250,- der Schaden, der Dir zu ersetzen ist, damit Du wieder eine gleichwertige, funktionsfähige Cam hast. Wenn Du für Dich entscheidest, daß eine Reparatur nicht lohnt, sondern Du lieber was Neues haben willst, ist das Dein Privatvergnügen. Du solltest den KVA hier nicht mit einem Gutachten (wie z.B. bei KfZ-Versicherungen) verwechseln, da es hier nichts "anzurechnen" gibt, weil Gutachter und Reparateur in der Regel verschiedene Personen sind. Ich würde sagen, die Vorgehensweise der Versicherung ist korrekt.
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OK, danke für die Info.