Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 27.06.2007, 11:55   #2
christoph.ruest
 
 
Registriert seit: 16.10.2006
Ort: CH-9244 Niederuzwil
Beiträge: 870
Zitat:
Zitat von RainerV Beitrag anzeigen
Kamishi hat seinen Fall auch hier geschildert. Er hat seine Sachen offen sichtbar im Auto liegen gelassen. Das ist grob fahrlässig, da zahlt KEIN Versicherer. Das ist kein Argument gegen P&P.
Nein, er hat seine Sachen nicht offen im Auto liegen gelassen. Er hat seine Sache in einem Fotorucksack im Fussraum liegen gelassen.
Das ist sogar die "Verpackung", die meine Versicherung empfiehlt, falls das Auto über keinen von aussen nicht einsehbaren Kofferraum verfügt.
Wobei das eben nur eine Empfehlung (durch den Versicherungesvertreter) ist. Müssen muss nur das Fahrzeug (oder das Zelt) abgeschlossen sein.
Und MEIN Versicherer (Zürich) hätte im Fall Kamishi sofort gezahlt.
Hier noch ein paar Infos: Haushaltversicherung und Versicherungsbedingungen zur Wertsachenversicherung.

Wie gesagt: in der Schweiz muss man nur "einfachen Diebstal auswärts" in die Hausratsversicherung oder "Affektenversicherung" in die Motorfahrzeugversicherung aufnehmen (je nach dem, ob die Sachen nur im Auto oder auch sonst auf jedem Ausflug versichert sein sollen) und gut ist.
Falls man sehr schusselig ist, kann man die Sachen auch (recht günstig übrigens) gegen Verlust, Verlegen, Abhandenkommen, Vergessen, etc. versichern.

Zitat:
Hast Du nähere Infos zum Fairsicherungsladen? Ich finde dort nicht mal die Bedingungen. Ohne die gesehen zu haben, kann man rein gar nichts sagen.
Nein. Meine Aussage bezog sich auf das Hörensagen. Ich kenne die Versicherung auch nicht persönlich.

Gruss

Christoph
__________________
„It is not birth, marriage, or death, but gastrulation, which is truly the most important time in your life.“ (Lewis Wolpert)
christoph.ruest ist offline   Mit Zitat antworten