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Alt 16.06.2007, 18:19   #2
cabal
 
 
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Zitat von Tom Beitrag anzeigen
Hallo,
ich habe vor ein paar Tagen 2 PC-Steckkarten erhalten, die ich bei e-bay ersteigert hatte. Leider ist eine davon mechanisch beschädigt (eindeutig kein Transportschaden). Auf meine e-mails reagiert der (kommerzielle) Verkäufer seit mehreren Tagen nicht.

Ab wann zählt denn eigentlich die 14 tägige Rückgabefrist für die Rückgabe?
Und wirkt eine Mängelanzeige aufschiebend für diese Frist?
Bin ich bei fehlerhafter Ware eigentlich überhaupt an solche Fristen gebunden?
Kann ich auf Nachlieferung fehlerfreier Ware bestehen (er verkauft den gleichen Artikel regelmäßig, also hat er größere Stückzahlen)?
Gutschrift bzw. Rücküberweisung gefällt mir weniger, weil die Versandkosten in Verhältnis zum Warenwert eigentlich unverhältnismäßig hoch waren (deshalb hab ich dann auch 2 Karten genommen). Die Versandkosten werde ich bei Gutschrift wohl nicht zurückbekommen (nicht mal anteilig), oder?

Was kann ich tun, wenn der Verkäufer sich nicht mehr meldet?

Tom
die 14 Tage entstehen durch das Fernabsatzgesetz.. hier brauchst Du bei einem kommerziellen Verkäufer überhaupt keine Begründung zum zurücksenden. Die Frist beginnt sobald Du die Ware hast glaube ich (evtl. auch Rechnungserstellungsdatum)

Mit einem Mangel hat diese Frist nichts zu tun...
Einen Mangel mußt Du "umgehend" geltend machen.
Cheers
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(Dr. House)
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