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Alt 01.05.2007, 11:15   #3
meshua
 
 
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Zitat:
Zitat von bleibert Beitrag anzeigen
Der Geltungsbereich ist im §3 TMG geregelt.
Man sieht aber wieder wunderbar, wie dt. Justiz das Internet lokalisieren moechte. Ich weiss nicht, ob es geistig nicht in deren Kopf will, dass sich Internet nicht lokal eingrenzen laesst? Wie will ein Schweizer verhindern, dass sein Angebot nicht in dt. Gebiet genutzt wird? Das ist, wie so viele andere Gesetze, voellig an der Praxis vorbei und zur Kompensation erlaesst man wieder Ausnahmen und verkompliziert alles nur noch mehr, anstatt vor dem ersten Entwurf einmal mehr und gruendlicher nachzudenken. So blicken nur noch die spezialisierten Abmahnschreiber voll durch...

Gruesse, Torsten.
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