Nicht jede Namens- oder Besitzeränderung begingt gleich einen neuen Arbeitsvertrag. Im Normalfall ist es meistens sogar besser wenn man keinen neuen bekommt
Bei einem Betriebsübergang nach §613 ist nur eine schriftliche Benachrichtigung jedes Angestellten notwendig, in der er auf sein Einspruchsrecht bis zu einem bestimmten Termin aufmerksam gemacht wird. Ein Einspruch bedeutet dann aber meistens den Verlust des Arbeitsplatzes, da es die alte Firma ja nicht mehr gibt