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Zitat von superburschi
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Ich glaube viel eher, Du reisst Dich darum, Dir Ärger einzufahren...
Selbstredend gibt es vor Gott und dem deutschen Zoll so etwas abstruses, wie "eine persönliche Sache", nicht. Als Geschenk können Gegenstände deklariert werden, für die nichts bezahlt wurde. Aber auch Geschenke haben einen Wert. Man sollte also nicht so einfältig sein, und die Sendung als Geschenksendung ausweisen, und einem nachweislich wertbehafteten Objektiv den Wert 0,- zuschreiben. Selbstverständlich weiß auch ein Zöllner, dass ein Objektiv einen Wert hat, und dieser ist zu verzollen. Die Freigrenze für Geschenksendungen liegt bei 45,- Euro. Ist der Wert über 45,- Euro, aber unter 350,- Euro, dann wird pauschal verzollt, und zwar mit 13,5% (wenigstens war das noch vor der Märchensteuer-Anhebung so). Darüber wird die Ware verzollt, wie bei einer kommerziellen Sendung, also wenn man dafür etwas bezahlt hat, und eine Rechnung vorhanden ist. Bei kommerziellen Sendungen liegt die Freigrenze bei 22,- Euro. Darüber ist die Ware zu verzollen. Der Zoll auf Objektive beträgt 6,7% (
Zolltarifnummer 9002110090). Zur Bemessung der Freigrenze dient bei Geschenken die Wertangabe, bei Gekauftem der Rechnungsbetrag. Zu verzollen ist aber der Wert zzgl. Versandkosten! Also nach folgendem Schema:
(([Warenwert lt. Rechnung] + [Versandkosten]) * (1 + [Zollsatz in %]/100)) * (1 + [Umsatzsteuersatz in %]/100)
Auf den Warenwert + Versandosten kommen 6,7% Zoll, und auf das Ganze nochmal 19% Einfuhrumsatzsteuer. Somit sind beim Zoll zu zahlen:
[Zoll] = ([Warenwert lt. Rechnung] + [Versandkosten]) * ([Zollsatz in %]/100) und
[EUSt] = ([Warenwert lt. Rechnung] + [Versandkosten] + [Zoll]) * ([Umsatzsteuersatz in %]/100)