Zitat:
Zitat von Maic Schulte
Hallo Michael,
wollte mich doch noch einmal kurz zum Thema Kennzeichen schwärzen melden.
Also erst einmal folgendes, die Adresse des Besitzers lässt sich über das Strassenverkehrsamt oder die Versicherung herausbekommen. (Das sogar relativ problemlos  )
Rechtlich besteht folgender Sachverhalt:
In dem Moment wo Du das Bild veröffentlichst, liegt kein privater Verwendungszweck mehr vor. Öffentlich bedeutet aber auch "Werbung" im weitesten Sinne. (Bitte nicht verwechseln mit normaler Zeitungswerbung etc. Heisst nur leider auch Werbung...) Da Du aber sehr wahrscheinlich keinen Vertrag mit dem Besitzer abgeschlossen hast, machst Du dich strafbar. Und zwar nennt sich der Verstoss "Störung der Privatsphäre im öffentlichen Bereich".
Dazu möchte ich Dir auch ein Beispiel liefern. Wenn auf Treffen oder Messen Autos für Magazine fotografiert werden, legen die Fotografen den Besitzern Verträge vor. Mit der Unterschrift bestätigen die Fahrzeugführer, das sie auch die rechtmässigen Besitzer sind und mit einer veröffentlichung einverstanden sind. Aber selbst dann wird aus den oben genannten Gründen das Kennzeichen geschwärzt.
Meine Empfehlung: Das Bild ganz schnell noch nachbearbeiten.
Hoffe, das ich es geschafft habe, das einigermassen allgemeinverständlich rüber zubringen
See ya, Maic.
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Auch wenn's jetzt ein wenig OT wird: Maic, bist du Jurist? (Es klingt irgendwie so.) Dann kannst du mir vielleicht noch mal etwas verständlicher erklären, was du unter "Werbung" verstehst. Und: Aber ein Foto meines eigenen Wagen darf ich doch mit Kennzeichen veröffentlichen, oder?
Ich kenne das auch, dass in den Medien Kennzeichen oft gewschwärtzt sind. Bislang habe ich das immer für einge nette Geste gehalten - dass es rechtlich notwendig ist, wusste ich nicht.
-Anaxaboras