...
Wie in der EU üblich, ist das Dividieren in Gewährleistung und Garantie ein ewiger Quell von Fragen. So auch in unserem Forum.
So habe ich die Gewährleistung von Gewerbe an Privat verstanden:
Wann ein Mangel entstanden ist, ist unerheblich. Melde ich den Schaden innerhalb der ersten 6 Monate beim Händler, muss er den Schaden auf seine Kosten beheben, es sei denn, er kann sachfremde Behandlung bzw. Sturz o.ä. nachweisen.
Bemerke ich einen Mangel ab dem 7. Monat, so muss ich plausibel machen, das der Fehler schon von Beginn an vorhanden war (Beweislastumkehr). Bei einer sich lösenden Verklebung eigentlich klar: der Händler sollte das übernehmen. Im Zweifel kann er sich aber Stur stellen ... und ich müsste mein "Recht" erstreiten.
So habe ich die Garantie verstanden:
Die Garantie sattelt auf die Gewährleistung auf, kann diese also nicht beschneiden. Diese geht vom Hersteller (nicht vom Händler) aus. Beispiel Volkswagen: seit einigen Monaten gilt für neu zugelassene KFZ zwei Jahre Garantie. Bleiben wir beim obigen Beispiel: löst sich ab dem 7. Monat eine Verklebung, übernimmt VW die Beseitigung, will keinen Nachweis / kein Gutachten vom Kunden, das die Verklebung von Anfang an nicht sachgerecht ausgeführt war. Früher war das Auslegingssache im Rahmen einer freiwilligen Kulanz. Und das hat VW zu Lasten der Kunden genutzt.
Gruß
__________________
dbhh
|