Zitat:
Zitat von Irmi
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E.d.T.
Leute, sorgt dafür, dass das bei Euch allen geregelt ist. Ich kann nur jedem empfehlen, das rechtssicher mit einem Anwalt zu regeln und das frühzeitig.
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Wenn Eigentum an einer Wohnung, Haus oder sonstetwas vorhanden ist sollte ein Notar aufgesucht werden.
Mit diesem notariellen Testament kann dann das Grundbuch berichtigt werden. Es wird kein Erbschein benötigt.
Und nochmal etwas anderes bezügl. Rechtsanwälte & Notare.
Wie bei jedem Handwerker, Maurer usw. gibt es auch hier qualitativ große Unterschiede. Leider stellt es sich immer erst hinterher raus... wie beim Maurer der die Wand schief gemauert hat.
E.d.T: Wir sind alles Menschen die Fehler machen.