Zitat:
Zitat von Crimson
wen packt man ggf. an den Eiern für offensichtliche Rechtsberatung durch ChatGPT?
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Ich hab mal gelernt, dass mit Rechtsberatung sinngemäß die Beratung in konkreten fremden Angelegenheiten meint. Welche konkreten fremden Angelegenheiten siehst Du? Welche identifizierbare Einzelperson wird hier beraten?
Zitat:
Zitat von Dat Ei
neben der DSGVO, deren Relevanz hier als "nur" Verordnung ein wenig heruntergespielt wird, gibt es auch noch das nationale Bundesdatenschutzgesetz, das Gesetzescharakter hat.
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Richtig. Das BDSG ergänzt die DSGVO und reguliert insofern auch Fragen, die auch das KUG betreffen (und kann dieses insofern einschränken, was es damit auch zu einem relevanten Gesetz macht), aber es steht
neben dem KUG. Es hebt das KUG nicht auf, und es hebt auch die sich gunrdsätzlich aus Art 5 Abs. 3 GG ergebenen Rechte nicht auf.
Hinweis an dieser Stelle: in beiden von mir mehrfach verlinkten Urteilen von BVerfG und BGH wird auf das BGSH kein Bezug genommen, sondern allein auf die DSGVO.