Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 26.06.2025, 13:51   #4
Windbreaker
 
 
Registriert seit: 01.11.2010
Ort: Vörstetten
Beiträge: 6.572
Zitat:
Zitat von DerGoettinger Beitrag anzeigen
Die Zahl der allgemein verfügbaren Fotos entscheidet doch nicht darüber....
Aber sicher darüber, ob das Objekt ein gegen Fotografen "schützenswertes" Objekt ist.
Wenn von etwas genügend Bildmaterial existiert, ist es sicherlich nicht weit her mit der Geheimhaltung. Ergo braucht man sein Abbilden auch nicht verbieten.
Windbreaker ist offline   Mit Zitat antworten