Zitat:
Zitat von DerGoettinger
Die Zahl der allgemein verfügbaren Fotos entscheidet doch nicht darüber....
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Aber sicher darüber, ob das Objekt ein gegen Fotografen "schützenswertes" Objekt ist.
Wenn von etwas genügend Bildmaterial existiert, ist es sicherlich nicht weit her mit der Geheimhaltung. Ergo braucht man sein Abbilden auch nicht verbieten.