Zitat:
Zitat von Porty
Dieses Kältemittel fällt unter die F- Gase- Verordnung, u.A. müssen solche Anlagen ab einem CO2 Äquivalent von 10 t GWP jährlich einer Dichtigkeitsprüfung durch einen Fachbetrieb unterzogen werden.
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Ich Dummkopf hatte den Begriff "jährlich" auf den ersten Teil des Satzes bezogen (und darauf bezog sich auch meine Frage). Ich hatte nicht begriffen, dass es sich um ein "jährliche Dichtheitsprüfung" geht
Zitat:
Zitat von Porty
Nach der aktuellen F- Gase- Verordnung sind mittlerweile alle Anlagen mit einen GWP von mehr als 5 t einer jährlichen Dichtigkeitsprüfung zu unterziehen (ich hatte noch die alten Zahlen im Kopf). bei größere Anlagen gehen die Prüfintervalle auf bis zu 3 Monate herunter.
https://de.wikipedia.org/wiki/Verord..._Treibhausgase
Damit ist auch deine WP mittlerweile prüfpflichtig.
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Danke für die Information. Zum Thema Prüfpflichtigkeit:
Es ist doch bitte keinem Konsumenten zuzumuten, dass er von dieser Verordnung selbständig Wind bekommt. Wie sollte/müsste das denn zum Konsumenten kommen?
Ok, wenn ich eine neue Anlage kaufe, wird mich der Verkäufer davon in Kenntnis setzen müssen. Müsste er jetzt (beinahe 13 Jahre nach Kauf!) an mich herantreten? Vermutlich (?) gilt das nur für Neukaufe seit 1.1.2022.