Zitat:
Zitat von turboengine
Machen sie doch. Umsonst.
Art. 48Abs. 3 Satz 2 GG sichert den Abgeordneten die freie Nutzung aller staatlichen Verkehrsmittel. Zurzeit erhält jeder Bundestagsabgeordnete im Rahmen der Amtsausstattung eine DB NetzCard 1. Klasse der Deutschen Bahn als Freifahrtschein. Diese Netzkarte darf seit 2012 auch uneingeschränkt privat genutzt werden.
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War schon zu Kaiser Wilhelms Zeiten so.....
Aber wozu brauchen sie dann einen oft personengebundenen Dienstwagen.....