Zitat:
Zitat von The Norb
Okay ,
dann schick es morgen erstmal bei Sony ein,
danach gehst du sicherheitshalber noch zum Zoll,
danach vllt. damit weiter zum Rechtsanwalt
und in Zukunft am besten immer zum
"freundlichen Fotofachhandel"
Das ist doch total einfach,
und du hast es ja oben auch schon selbst geposted 
|
Oh je,
die stellen dann fest, dass das Objektiv gestohlen wurde.
Jetzt würde mein alter JuraProf. sagen: "Kein gutgläubiger Erwerb von abhanden gekommenen Dingen". Sprich: Du musst das Teil rausrücken; kannst dich aber bei dem vermeintlichen Verkäufer schadlos halten und ihn auf Herausgabe des Kaufpreises verklagen.
Ob man sich das Alles antun will........?