|
|
|||||||||||||||
![]() |
||||||||||||||||
|
||||||||||||||||
|
|
#12 | |
|
Registriert seit: 21.12.2020
Ort: Siegen
Beiträge: 38
|
Zitat:
Oh je, die stellen dann fest, dass das Objektiv gestohlen wurde. Jetzt würde mein alter JuraProf. sagen: "Kein gutgläubiger Erwerb von abhanden gekommenen Dingen". Sprich: Du musst das Teil rausrücken; kannst dich aber bei dem vermeintlichen Verkäufer schadlos halten und ihn auf Herausgabe des Kaufpreises verklagen. Ob man sich das Alles antun will........?
__________________
Fröhliche Grüße Pixel Verformer |
|
|
|
|
|
|