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Alt 23.03.2022, 09:13   #1
guenter_w
 
 
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Zitat von Crimson Beitrag anzeigen
nein, das Wort Vorsorge steht nicht drin...
Schräge Auslegung, jetzt wird mir aber einiges klarer...
2 Absatz 2 sagt NICHT, dass der Staat Krankehäuser etc. betreiben muss, er sagt, dass der Staat die Gesundheit schützen muss, z.B. nicht foltern darf, Ärzte nicht ohne Einwilligung Eingriffe vornehmen dürfen, Lebensmittel nicht gesundheitsgefährdend sein dürfen (an dieser Stelle können wir jetzt alle mal herzlich husten)... das GG stellt i.W. den Rahmen, nicht die Handlung - und das tut es aus guten Gründen.
Schutz der körperlichen Unversehrtheut inkludiert selbstverständlich auch die Wiederherstellung, sonst hätte die SGB ja eine Grundlage weniger...
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"Ansonsten ist das Bild für meine Begriffe recht optimal!"
guenter_w ist offline   Mit Zitat antworten
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