Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 27.08.2021, 18:32   #1
turboengine
 
 
Registriert seit: 30.01.2006
Ort: Schaue auf Zürich
Beiträge: 9.336
Zitat:
Zitat von kk7 Beitrag anzeigen
Wo würdest Du bei anderem, der Gesellschaft nicht zuträglichem Verhalten, die Grenze ziehen? Gilt das dann auch für z.B. Raucher, Alkoholiker, Risiko-Sportarten, unvernünftiges Verhalten? Auch dabei werden andere Personen geschädigt, nicht umsonst gibt es Rauchverbote in Gaststätten, usw..
Das ist eine sehr gute Frage. Die Grenze würde ich da ziehen, wo unser Recht die „grobe Fahrlässigkeit“ ansiedelt. Wer absichtlich andere oder sich selbst grob fahrlässig gefährdet hat ja auch Regressansprüche von Versicherungen bzw. privatrechtliche Forderungen zu vergewärtigen.

Wer sich bei einer „Epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ nicht impfen lässt handelt m.E. Auch grob fahrlässig. Insofern sollten auch alle Solidar- und Transferleistungen dann entfallen bzw. Regress genommen werden.

Wie bei der Unfallversicherung auch. Dort werden bei grober Fahrlässigkeit Taggelder deutlich gekürzt.
__________________
Viele Grüße, Klaus
turboengine ist offline   Mit Zitat antworten
Sponsored Links