Zitat:
Zitat von rolly22
Auf die Reparatur hast Du ja auch ein Jahr Garantie.
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Das wäre mir neu. Die gesetzliche Gewähreleistung endet zwei Jahre nach dem Kaufdatum. Nach der zweiten fehlgeschlagenen Reparatur kannst du allerdings das Ding deinem Händler wieder auf den Tisch legen und dein Geld zurückfordern.
Falls das Objektiv inzwischen älter sein sollte, könnte man sich aber darüber streiten, ob es sich von Anfang an um denselben Fehler handelt, der nach zwei Jahren immer noch nicht dauerhaft repariert ist, oder ob das jetzt ein neuer Fehler mit denselben Symptomen ist. Das müsste man dann schlimmstenfalls vor Gericht entscheiden lassen.