Zitat:
Zitat von eac
https://www.hessen.de/fuer-buerger/c...eschränkungen
Im öffentlichen Raum darfst du dich diese Woche mit einer einzelnen Person treffen, musst aber den nötigen Abstand halten. Das wird ab 8.3. wieder auf 5 Personen aus zwei Haushalten gelockert. Bei Inzidenz <35 10 Personen aus drei Haushalten. Also bei nicht in einem Haushalt zusammenlebenden Personen 3 Fotografen. 
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Aus deiner Quelle:
Kontaktbeschränkungen: Wen darf ich wo treffen?
Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet, dazugehörige Kinder bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren bleiben unberücksichtigt.
Bei Begegnungen mit anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
= Wir dürfen uns treffen, wenn wir Abstand einhalten.
Wenn wir im Abstand laufen, kann man eh kaum von gemeinsamem Aufenthalt sprechen.
(EDIT: ist eh alles total bescheuert...ich bin jeden Tag in der Schule mit vielen Menschen zusammen in einem Raum. Aber DAS geht ja.)