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Alt 19.02.2021, 00:15   #1
eric d.
 
 
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Zitat:
Zitat von guenter_w Beitrag anzeigen
Da würde ich an deiner Stelle doch mal in die Fachliteratur einarbeiten, Herr Jurist! Wenn du einen Programmierer explizit beauftragst, für dich exklusiv eine Software zu schreiben, dann hast du exklusiv das Recht, diese Software zu nutzen, besitzen tust du sie nicht, es sei denn der Programmierer hat dir das Urheberrecht verkauft (hmm, das geht in D schon mal nicht). Bei der üblichen Software - Betriebssystem, Anwendungen, Spiele usw. erwirbst du immer nur ein möglicherweise zeitliches Recht der Nutzung, einzig der Datenträger ist dein Eigentum. .

Du benennst ein völlig anderes Thema, denn ich spreche von eben der Zeit davor !
Das Macht aber nichts, denn es ist heute schlicht Nichtwissen.

Falls es jemanden wirklich interessiert: ein kleiner Exkurs, die dortigen Quellnachweise aus dem 20 Jahrhundert sind hierzu vertiefend :

https://edoc.ub.uni-muenchen.de/1243...mbach_Timo.pdf

PS: Und bitte nicht Besitz und Eigentum und Urheberrecht durcheinanderwerfen.
Und ich bin jetzt raus, weil es sowieso unerheblich ist, denn es ist heute Rechtsgeschichte.

Und daher eh Offtopic....
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