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Alt 25.09.2020, 22:20   #4
usch
 
 
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Zitat:
Zitat von Friesenbiker Beitrag anzeigen
Ich habe die allesamt bei Schuhmann gekauft, Herr Mayr hat die komplette Kommunikation mit Sony übernommen und meine Seriennummern angegeben.
Das ist ja der Normalfall. Ich meinte auf Vorrat gekaufte Codes ohne ein passendes Gerät dazu. Dein Posting las sich für mich so, als hättest du dir vier Garantiekarten für später in die Schublade gelegt. Da hätte mich halt interessiert, wie und wofür du die alle noch benutzen willst.

Zitat:
Zitat von Windbreaker Beitrag anzeigen
Warum nicht vor dem Produkt?
Vielleicht um genau das zu verhindern, daß jemand in drei Jahren mit einem uralten Code ankommt und einen Pannenschutz aktiviert haben will, der schon ewig nicht mehr angeboten wird?

Zitat:
Wichtig ist doch, dass das Produkt bei Aktivierung nicht älter als 360 Tage ist. (Bzw. das Kaufdatum)
Ich fände es z.B. auch wichtig, daß das Produkt, für das man einen Pannenschutz erwirbt, zu dem Zeitpunkt überhaupt existiert. Ich bin echt gespannt, was passiert, wenn jemand einen vor einem halben Jahr gekauften Aktivierungscode z.B. für seine neue α7C einsetzen will.

Zitat:
Man konnte den Pannebschutz ja auch im Blister im Mediamarkt kaufen.
Dann ist natürlich §1.3 der AGB nur schwer verifizierbar. Wenn aber alle Händler die bereits ausgelieferten Codes zurückgeben mussten, ist zumindest klar, daß die Zahlung des Kaufpreises nicht nach diesem Termin erfolgt sein kann.
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