Zitat:
Zitat von HoSt
Vertragsentwurf liegt mir vor... das ist der mit den 15% ;-)
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Wobei ich 15% schon als fair empfinde, wenn Du mit der Abwicklung sonst nichts zu tun hast und Du reine Umsatzbeteiligung nur wegen des Logos hast. Wichtig ist tatsächlich, dass derjenige keine Exlusivität verlangt und die Rechte auch nicht selbst an Dritte weitervermarkten darf. Das kann man einfach dadurch beschreiben, dass der Vertrag nur für Verkäufe in diesem Geschäft (ggf. inkl. Onlineshop) gilt. Ggf. ist auch ein Haftungsausschluss für den Fall wichtig, dass jemand anderes Schutzrechte gegen das Logo geltend macht, dass Du dann im Zweifel nicht für vorproduzierte Ware beim Händler haftest, die dann nicht mehr verkäuflich ist.
Auch wichtig wird sein, wie das Reporting und die Nachvollziehbarkeit der erzielten Umsätze erfolgen soll. Umgekehrt würde ich das auch vom Bauchgefühl abhängig machen, wie man den Ladenbesitzer einschätzt. Es ist immer noch möglich, im gegenseitigen Vertrauen Geschäfte zu machen, ohne Anwälte zu beschäftigen. Insbesondere, wenn man eigentlich nicht viel zu verlieren hat.
Und am Ende natürlich immer die Kündigungsrechte betrachten, dass man da auch gut wieder raus kommt, wenn es nicht funktioniert.
Stephan