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Alt 05.06.2020, 09:20   #3
HoSt

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Dan ke schon mal für Deine ausführliche Antwort.

Zitat:
Zitat von Kurt Weinmeister Beitrag anzeigen
Das heißt, der Händler vermarket seine Produkte dann mit Deinem Logo?
Er möchte im Prinzip das gleiche Sortiment anbieten wie ich. Im Vertrag heißt es dazu ".. die Designs des Lizenzgebers auf verschiedensten Werken und Materialien verkaufen...".

Zitat:
Hast Du das Logo gesetzlich schützen lassen?
Will der Händler Exklusivrechte am Logo?
Zweimal Nein.

Zitat:
Kannst Du was über den Händler sagen? Umsatz, Mitarbeiter, wie lange schon im Geschäft, etc.
Es ist das Geschäft für Souvenirs, Geschenkartikel, etc. in der Innenstadt von Idstein. Gibt es schon "immer", hat aber einen neuen Besitzer. 3-4 Mitarbeit, Umsatz ist mir nicht bekannt.

Zitat:
Wenn es sich bei der erwarteten Umsatzprognose um signifikante Größen handelt, würde ich einen Fachanwalt konsultieren. Das kostet nicht die Welt und zahlt sich aus.
Zitat:
Du brauchst eh einen Vertrag.
Und was die 15% betrifft: Never accept first offer.
Vertragsentwurf liegt mir vor... das ist der mit den 15% ;-)
__________________
Grüße aus dem Taunus
Holger

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