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Alt 02.04.2020, 19:21   #9
Reisefoto
 
 
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Vorhin waren ja schon die Maßnahmen in Deutschland und Frankreich ein Thema. Zu Frankreich schreibt die Tagesschau:
Zitat:
In Frankreich gelten derzeit strikte Ausgangsbeschränkungen: Einwohner dürfen nur für die notwendigsten Besorgungen ihre Wohnungen und Häuser verlassen. Pro Tag ist eine Stunde Sport oder Spaziergehen erlaubt - allerdings nur in einem Radius von einem Kilometer zur Wohnung.

Die Franzosen müssen jedes Mal, wenn sie ihre Wohnung verlassen, ein Formular ausfüllen und die Zeit angeben, wann sie aus dem Haus gegangen sind.

Das soll künftig auch mit dem Smartphone und per QR-Code möglich sein, wie Innenminister Christophe Castaner in einem Interview der Zeitung "Le Parisien" ankündigte. Auf den digitalen Passierschein sollen Franzosen ab Montag zugreifen können.
https://www.tagesschau.de/newsticker...-Passierschein
Heftig.

Hessen hat heute seinen Bußgeldkatalog veröffentlicht:
Zitat:
Regelsatz von 200 Euro

Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen (Ausnahme: Familien oder häusliche Gemeinschaft), pro Teilnehmer

Teilnahme an einer Zusammenkunft oder Wahrnehmung von touristischen und kulturellen Angeboten jeglicher Art und sonstige Sportangebote

Nichtbeachtung der Vorgaben zu Hygienemaßnahmen (zum Beispiel in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen) oder das unerlaubte Betreten solcher Einrichtungen durch Besucher

Regelsatz von 500 Euro

Verstoß gegen die Quarantäneanordnung bei Reiserückkehrern aus Risikogebieten

Regelsatz von 200 bis 1.000 Euro

Das Organisieren von Zusammenkünften, touristischen und kulturellen Angeboten jeglicher Art und sonstigen Sportangeboten

Das Nichteinhalten der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und der Sicherheitsvorkehrungen in Bezug auf das Abstandsgebot oder Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen. Dies betrifft zum Beispiel die Geschäftsführung eines Unternehmens

Regelsatz von 500 bis 5.000 Euro

Verstoß gegen das Gebot der Schließung und Einstellung von Einrichtungen, Betrieben, Begegnungsstätten oder entsprechende Angebote

Verstoß gegen das Bewirtungsverbot

Unerlaubtes Anbieten von Übernachtungen
Baden-Württemberg ist da drastischer.
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