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Alt 10.07.2018, 07:36   #2
eac
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Zitat:
Zitat von usch Beitrag anzeigen
In Bezug auf die im Forum verfassten Beiträge sehe ich eher das UrHG anwendbar als das BDSG, aber ich bin natürlich kein Jurist.
Sofern es sich um "Geschützte Werke" im Sinne des §2 UrhG handelt, kann natürlich das Nutzungsrecht widerrufen werden. Ohne jetzt die Qualität der Forenbeiträge im Allgemeinen verunglimpfen zu wollen, kann man aber trotzdem annehmen, dass das in der Regel nicht gegeben ist.

Anders sieht es mit den Bildern in der Galerie aus, die eindeutig von §2 Absatz 1 Satz 5 abgedeckt sind. Diese werden wir selbstverständlich bei Verlangen löschen, genau wie die personenbezogenen Daten (siehe dazu auch die bereits angesprochene Datenschutzerklärung).

Und ja, das haben wir sowohl vor als auch nach Inkrafttreten der DSGVO schon so gemacht.
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Ciao
Stefan
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