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Alt 25.05.2018, 14:14   #5
ha_ru
 
 
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Zitat von Irmi Beitrag anzeigen
D.h. in Deutschland könnte der Bereich weiter, wie gehabt, unter dem KUG laufen. Das haben wir ja alle halbwegs im Sinn, wie das läuft.

Nur leider hat sich noch keiner unser "Herrschaften" dazu geäußert.
Hallo,

aufgrund der Trennung der drei Gewalten Gesetzgebung (Legislative), ausführende Gewalt (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative), nutzt die Äußerung der Herrschaften aus der Legislative nichts.

Das Bundesinnenministerium sieht das KUG nicht als durch die DSGVO verdrängt an ( Link ), sondern nach wie vor als Grundlage Fotografien veröffentlichen zu können. Wenn die Rechtsprechnung das anders sieht, ist es aber nichts wert.

Ein Sätzchen in der DSGVO hätte Klarheit schaffen können.

Hans

P.S. Und schon wieder wird rumgenorbt - äh sorry meinte rumgenölt, war ein Freudscher Verschreiber. Aber den "Postilion" zu lesen erheitert doch immer wieder, auch wenn es einen sonst nicht weiterbringt

Geändert von ha_ru (25.05.2018 um 14:19 Uhr)
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