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#18 | |
Registriert seit: 10.12.2010
Ort: In Sichtweite der Burg Teck
Beiträge: 2.796
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Zitat:
aufgrund der Trennung der drei Gewalten Gesetzgebung (Legislative), ausführende Gewalt (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative), nutzt die Äußerung der Herrschaften aus der Legislative nichts. Das Bundesinnenministerium sieht das KUG nicht als durch die DSGVO verdrängt an ( Link ), sondern nach wie vor als Grundlage Fotografien veröffentlichen zu können. Wenn die Rechtsprechnung das anders sieht, ist es aber nichts wert. Ein Sätzchen in der DSGVO hätte Klarheit schaffen können. Hans P.S. Und schon wieder wird rumgenorbt - äh sorry meinte rumgenölt, war ein Freudscher Verschreiber. Aber den "Postilion" zu lesen erheitert doch immer wieder, auch wenn es einen sonst nicht weiterbringt ![]() Geändert von ha_ru (25.05.2018 um 14:19 Uhr) |
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