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Alt 23.05.2018, 13:47   #2
Mikosch
 
 
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Zitat:
Zitat von screwdriver Beitrag anzeigen
Dabei sind die EXIF Daten und ggf. weitere Daten zum Bild das kleinere Problem. Es ist das Datenmaterial des Bildes generell, was dann für Objekterkennungssoftware verarbeitbar ist.
Ja, es sollte eigentlich auch anders da stehen (Foto + Exif-Daten).

Zitat:
Zitat von screwdriver Beitrag anzeigen
Seitdem klargestellt ist, dass im Wesentlichen das KUG die integrierte nationale Regelung darstellt und nicht nachgeordnet ist, ist die Lage recht entspannt.
Wer hat das klargestellt? Meinem Kenntnisstand nach müssen entsprechend DSGVO nationale Gesetze erlassen werden die diese Verordnung in nationales Recht umsetzen. Das ist nicht erfolgt.

Zitat:
"Aber das KUG ist von 1907, es ist nicht aufgrund einer DSGVO erlassen worden, und es regelt auch keine spezifisch datenschutzrechtlichen Fragen für die Meinungs- und Pressefreiheit. Darum bin ich der Meinung, die Aussage, nach der das KUG Anwendungsvorrang habe, ist falsch."

Quelle
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