Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 30.04.2018, 17:37   #1
guenter_w
 
 
Registriert seit: 31.10.2003
Ort: Talheim
Beiträge: 4.408
Zitat:
Zitat von Gerhard55 Beitrag anzeigen

UND LASST JETZT ENDLICH MAL GUT SEIN!!

Antrag an die Administratoren: Schließung des Threads!
Gilt für alle:

Keiner muss den Thread lesen!

Auf allle Fälle schaft dieDSVGO im Fotobereich erhebliche Unsicherheiten, die erst noch der juristischen Klärung durch die Gerichte bedürfen. Die Abgrenzung "privat und fämiliär" von "gewerblich" kann von den Gerichten durchaus unterschiedlich bewertet werden. Wir werden gerade bei der Eventfotografie noch etliches erleben. Denkt mal nur an die Clubportale, für die sehr viele allabendlich unterwegs sind und wo es auch bei Nichtprofis durchaus Interpretationsspielraum zu gewerblich gibt. Die verdienen nix dran, aber schon der "free drink" könnte als Bezahlung gesehen werden...
__________________
"Ansonsten ist das Bild für meine Begriffe recht optimal!"
guenter_w ist offline   Mit Zitat antworten
Sponsored Links