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Alt 08.06.2017, 21:17   #5
Karl IV

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Zitat:
Zitat von meshua Beitrag anzeigen
[...]Wäre es ein Händler, könntest du ihn wegen des Sachmangels der fehlenden deutschen Bedienungsanleitung und Menüs rügen...aber das gilt eben nicht für Privatverkäufe. Und ob der "Artikel nicht der Erwartung entsprach", ist bei Privatkauf auch relativ belanglos.[...]
Auch Privatverkäufer sind gesetzlich dazu verpflichtet. Deshalb habe ich den VK bereits gerügt.

eBay FAQ sagt:
Zitat:
Ist der Grauimport selbst ein Sachmangel?

Wenn Grauimporte nicht ohne Probleme in Deutschland benutzt werden können, weil beispielsweise nur ein ausländischer Stromstecker beigefügt ist, liegt ein Sachmangel vor, der Gewährleistungsrechte auslöst. Gleiches kann auch dann gelten, wenn die Bedienungsanleitung nicht deutschsprachig ist oder die Ausstattung des Geräts im Vergleich zu in Deutschland vertriebenen Produkten wesentlich schlechter ist. Davor kann sich der Händler und Verkäufer schützen, indem er bauliche Besonderheiten in seiner Werbung deutlich hervorhebt.
Meine Anfangfrage zielte deshalb auf den letzten im zitierten Absatz ab.
Reicht die Beschreibung des VK überhaupt aus, um es als ein Grauimportprodukt zu kennzeichnen?
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