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Alt 06.02.2017, 12:08   #2
Ellersiek
 
 
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Zitat:
Zitat von KHD46 Beitrag anzeigen
Nirgendwo steht geschrieben, dass ein Abo, ein Kaufprodukt oder eine Mietsache bis zum St. Nimmerleinstag an einen Festpreis gebunden ist und eine moderate Preiserhöhung, ausgelöst durch Kostensteigerungen, nicht verlangt werden darf. Kündigung bei Preiserhöhung ist immer möglich.

Und jeder darf selbst entscheiden, was er für moderat und angemessen hält.

Gruß
Ralf
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"Wer immer die Wahrheit sagt, kann sich ein schlechtes Gedächtnis leisten" (Theodor Heuss). "Erinnerungen, die noch nicht stattgefunden haben, sind umgehend nachzuholen" (Matthias Brodowy)
"Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe": Was für eine Jahreslosung! Da kann dieses Jahr nur gut werden!
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