Zitat:
Zitat von ha_ru
Ob gerwerblich oder freiberuflich macht bis zu einem Gewinn von 24.500 € bis auf die Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde keinen Unterschied.
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Nur mal so als Beispiel: Du hast einen Mietvertrag über Wohnraum. Dann meldest Du unter dieser Adresse ein Gewerbe an. Und schon kann der Wohnraum wegen Zweckentfremdung durch den Mieter wirksam gekündigt werden. Da genügt schon, nach einem neueren BGH-Urteil, die Nutzung des Briefkastens. Ich nenne das einen ordentlichen Unterschied zur freiberuflichen Tätigkeit!
Um die freiberufliche Tätigkeit ohne einschlägige Ausbildung beim Finanzamt durchzusetzen bedarf es einiger Kenntnisse in der Argumentation, die man sich aus den Kommentaren zur AO und einschlägiger Urteile der Finanzgerichte herleiten muss.
Das alles ist kein Grund, die "Nebentätigkeit" nicht anzugehen. Man muss nur die Baustellen kennen, um eine vernünftige Abwägung durchführen zu können. Die erfährst Du aber in Foren/ im Web kaum. Weil Du als Laie das hier veröffentlichte Wissen vom Halbwissen und von eingebildetem Wissen nicht unterscheiden kannst.
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Hinfallen, aufstehen, Krönchen zurechtrücken, weitergehen...
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