Nirgendwo steht geschrieben, dass ein Abo, ein Kaufprodukt oder eine Mietsache bis zum St. Nimmerleinstag an einen Festpreis gebunden ist und eine moderate Preiserhöhung, ausgelöst durch Kostensteigerungen, nicht verlangt werden darf. Kündigung bei Preiserhöhung ist immer möglich.
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