Zitat:
Zitat von Avinic
...Da merkst dass sich keiner so richtig sicher ist in diesem Thema.
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Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.
Zitat:
Zitat von Avinic
...Aber wie ist es wenn man etwas veröffentlicht und man direkt dazu schreibt dass es gelöscht werden kann. Also wenn Sich jemand erkennt und er es nicht möchte, dass man es direkt löschen würde.
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Veröffentlicht ist veröffentlicht. Der Satz kann Dir dann eher sogar noch negativ ausgelegt werden, da Du womöglich geahnt hast, dass Du mit der Veröffentlichung jemanden auf den Schlips treten wird.
Ich bleibe dabei: Wenn Du Street ernsthaft machen willst, dann wirst Du (nach der Aufnahme) die bildgestaltenen Personen auf dem Bild fragen müssen. Fragst Du nicht, bleibt das Bild wahrscheinlich besser in deinem persönlichen offline-Bilderarchiv.
Zitat:
Zitat von Avinic
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Das dürfte der von mir zitierte Fall sein
Ganz ehrlich: Ich kenne das Bild nicht. Aber wenn er es tatsächlich in einer Ausstellung veröffentlicht hat und die Persönlichkeitsrechte der Frau verletzt hat, dann könnte ein Urteil im Sinne der Frau auch okay sein. Wie gesagt: Ich kenne das Bild nicht.
Gruß
Ralf