Zitat:
Zitat von Hopser
auf 50 km/h. Diese Begrenzung gilt aber leider nur für Kraftfahrzeugführer. Ein Radfahrer ist davon also nicht betroffen.
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Das finde ich sehr interessant - kenne mich mit der deutschen StVO nicht aus. In Österreich aber gilt diese allgemeine 50er Berschränkung innerorts auch für Fahrradfahrer. Unabhängig, ob da noch ein weiteres Schild steht, oder nicht. Außerorts sind's dann 100.
Zitat:
Zitat von Dat Ei
Fußgängerweg, der für die Radnutzung freigegeben ist (rechteckiges, weißes Zusatzschild mit Fahrrad und dem Text "frei"). Auf diesen Wegen dürfen Radfahrer nur Schrittgeschwindigkeit fahren, also gemäß Rechtspraxis max. 10 km/h.
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Auch hier scheint es in Österreich ein bisschen anders zu sein. Einen "Fußgängerweg, der für die Radnutzung freigegeben ist" gibt es so nicht. Nur einen geteilten Rad- und Fußgängerweg. Auf solchen gelten dann die selben Begrenzungen wie oben. Sprich 50 innerorst, 100 außerorts. Einziger Unterschied ist nun, dass ich auf Fußgänger Rücksicht nehmen muss und notfalls zum Stillstand abbremse.