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Alt 19.11.2015, 14:45   #9
Dimagier_Horst
 
 
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Zitat von Joubi Beitrag anzeigen
...soll ich mich jedes Mal vorher anwaltlich beraten lassen?
Nicht immer, aber immer öfter .

Eine Pi x Daumenregel, die ich immer anwende: Privat ist alles, was sich in einem abgegrenzten Raum mit definierten Personen des eigenen Umfeldes stattfindet. Also die Diashow im Wohnzimmer mit der Familie, den Kollegen oder dem Fotoclub. Wenn die Öffentlichkeit teilnehmen kann, z.B. eine Projektion in der Fußgängerzone, oder jeder von der Straße in Deine Wohnung kann, um die Bilder zu sehen, ist es nicht mehr privat. Das Geldverdienen hat damit nichts zu tun. Ob das juristisch richtig ist, weiss ich nicht. Aber ich kam damit bisher zum gleichen Ergebnis wie die autorisierten Freiberufler.

Vielleicht kannst Du jetzt einschätzen, was die Veröffentlichung im Rahmen eines Wettbewerbs bedeutet.
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Glenroses Kentucky Stinger

Geändert von Dimagier_Horst (19.11.2015 um 14:49 Uhr)
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