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#1 |
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
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Nicht immer, aber immer öfter
![]() Eine Pi x Daumenregel, die ich immer anwende: Privat ist alles, was sich in einem abgegrenzten Raum mit definierten Personen des eigenen Umfeldes stattfindet. Also die Diashow im Wohnzimmer mit der Familie, den Kollegen oder dem Fotoclub. Wenn die Öffentlichkeit teilnehmen kann, z.B. eine Projektion in der Fußgängerzone, oder jeder von der Straße in Deine Wohnung kann, um die Bilder zu sehen, ist es nicht mehr privat. Das Geldverdienen hat damit nichts zu tun. Ob das juristisch richtig ist, weiss ich nicht. Aber ich kam damit bisher zum gleichen Ergebnis wie die autorisierten Freiberufler. Vielleicht kannst Du jetzt einschätzen, was die Veröffentlichung im Rahmen eines Wettbewerbs bedeutet.
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Hinfallen, aufstehen, Krönchen zurechtrücken, weitergehen... Make Labskaus great again! Glenroses Kentucky Stinger
Geändert von Dimagier_Horst (19.11.2015 um 14:49 Uhr) |
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#2 |
Registriert seit: 14.01.2015
Ort: Schwäbisch Gmünd
Beiträge: 896
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Da steht doch alles im Text des Zoos drin
![]() Ich verstehe die Frage oder Unsicherheit nicht. Du darfst Bilder für dein Familienarchiv machen, also für dich privat. Ist ein Fotowettbewerb etwas privates? Nein! Es wird dir ja auch untersagt die Bilder auf eine Webseite zu stellen, da dort eventuell mit Werbebannern Geld verdient wird. Du weißt ja nicht, was der Veranstalter des Fotowettbewerbes mit den Bildern vor hat. Eine Veröffentlichung in einer Zeitschrift ist schon ein Verstoß gegen die Auflagen des Zoo. Also Zoo fragen und gut.
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... hätte ich nur geschwiegen, dann wäre ich ein Weiser gewesen ![]() Einen schönen Tag noch Ede |
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#3 |
Registriert seit: 31.10.2003
Ort: Talheim
Beiträge: 4.408
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Grundsätzliche Frage ist doch, wer ist Veranstalter des Wettbewerbs. Aus purer Menschenfreundlichkeit gibt es keinen Wettbewerb - es sei denn innerhalb eines Clubs o.ä.
Entweder will ein Veranstalter möglichst billig an einen Stock kommen (idealerweise zu einem fixen Thema) oder den Wettbewerb als Schein-Charity für Eigenwerbung verbraten. Ein Sieg in einem Wettbewerb mag als Bauchpinselei ganz nett sein, vielleicht gewinnt man sogar eine Digitalkamera oder ein Zeitschriftenabo, aber ernsthaft sagt kein Wettbewerb etwas zu den Qualitäten der Bilder aus. Wirtschaftlich gesehen sind Teilnehmerbilder eines Wettbewerbs "verbrannt", eine anderweitige Nutzung bzw. Verwertung ist praktisch ausgeschlossen. Entweder fotografiere ich für mich zur Freude und als Freizeitbeschäftigung oder zur Erzielung eines Umsatzes. Das Bauchkraulen überlasse ich meinem Ehegespons...
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"Ansonsten ist das Bild für meine Begriffe recht optimal!" |
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#4 | ||
Themenersteller
Registriert seit: 11.10.2012
Ort: Hildesheim
Beiträge: 74
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Zitat:
![]() Okay! Zitat:
Eine Wettbewerbsteilnahme als Bauchpinselei? Kann man so sehen, muss man aber nicht. Gut, dass das nicht meine Frage war. ![]() |
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#5 |
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
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Vielleicht gut für ihn. Aber schlecht für uns. Es gibt ernst zu nehmende Ansätze, mit denen man pauschale Veröffentlichungsverbote von Zoos aussetzen könnte. Einer muss nur den Anfang machen und es durch die Instanzen durchziehen. Ich würde gerne, aber es kümmert den Kölner Zoo nicht
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