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Alt 19.11.2015, 14:32   #2
BeHo
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Zitat von Projekt5 Beitrag anzeigen
Das Urheberpersönlichkeitsrecht kann man nicht abtreten, [...]
Ja, das stimmt. Das mit dem Abtreten war etwas flapsig ausgedrückt.

Ich meinte damit nur, dass es auch ein ausschließliches Nutzungsrecht gibt, bei dem je nach Vertrag auch der Urheber sein Werk selbst nicht nutzen darf.

Bei Fotowettbewerben muss man aber dem Ausschreiber in der Regel nur ein einfaches Nutzungsrecht einräumen.
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-"-"-██P.S.: Wissenschaft ist keine Meinung.
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