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Zitat von Schmalzmann
Hallo
Sind die Jagdpächter sogar im Recht.
Das Waldgesetz verbietet wild lebende Tiere hinter her zu steigen oder zu bedrängen.
Das kann gesetzlich geahndet werden.
Ich suche Grund prinzipiell bevor ich los ziehe immer erst einmal den Pächter, b.z.w. den Förster auf.
So kann ich auch Hochstände nutzen und bekomme sogar mit unter Tipps von Wildwechseln.
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Das ist korrekt, ein Bekannter Ornithologe hat es sich mit einem Jagdpächter verdorben, weil er mehrmals ohne vorherige Genehmigung mit Tarnzelt vor einem Waldrand gesessen hat. Das gilt als " Störung des Wildfriedens" und den Anweisungen der Pächter ist Folge zu leisten.
Nicht gestattet ist es dem Jagdpächter Personalien einzufordern, er ist jedoch berechtigt das Kennzeichen des Fahrzeuges zu notieren.