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Alt 30.10.2015, 12:00   #4
Reisefoto
 
 
Registriert seit: 10.11.2007
Ort: Nordschwarzwald
Beiträge: 9.168
Köstlich. Erst kommt die Beschwerde, dass der Fotograf den Jägern das Wild verscheucht habe, dann wird darauf hingewiesen, dass eine Störung des Wildes unzulässig sei. Aber ich versthe das schon. Durch das Erschießen werden sich die Tiere viel weniger gestört fühlen als durch den Fotografen. Wer tot ist, kann sich ja nicht mehr gestört fühlen.
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