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Alt 24.04.2015, 12:59   #7
usch
 
 
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Zitat von wannerlaufer Beitrag anzeigen
Vielmehr ist die elektronische Rechnung zu aufzubewahren, dass "Die Echtheit der Herkunft der Rechnung, die Unversehrtheit ihres Inhalts und ihre Lesbarkeit" gewährleistet sind.
Ist das nicht dadurch gewährleistet, daß eine Kopie der Rechnung noch jahrelang auf dem Server von Amazon verbleibt und da jederzeit abgerufen werden kann? Ich wüsste nicht, wie man die Herkunft eines nicht signierten Dokuments sonst fälschungssicher nachweisen will außer durch Aufbewahrung beim Absender.

Aber mal rein interessehalber gefragt (als Verbraucher im Sinne des Gesetzes betrifft mich das ja nicht), woran erkennt ein Betriebsprüfer, ob eine Papierrechnung beim Absender ausgedruckt und per Post in Papierform zugestellt wurde, oder ob sie per E-Mail verschickt wurde und erst beim Empfänger den Drucker verlassen hat?
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