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Alt 21.03.2015, 01:13   #2
Keinfotograf
 
 
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Zitat:
Zitat von Kopernikus1966 Beitrag anzeigen
und stehst damit schon mit einem Bein im Gefängnis...
Unter bestimmten Umständen ist schon das Anfertigen strafbar.
Kopernikus, das musst du mir näher erläutern.
Ich denke nicht das die Rechtslage so zu lesen ist. Belehre mich gerne wenn ich das falsch sehe, ich habe kein Jura Studium.

Beispiel:
Ich versuche Menschen die ich nicht kenne "ungestellt" abzulichten.
Wäre denke ich Quatsch von ungestellt zu sprechen wenn ich sie vorher ansprechen würde.
Nach dem Foto spreche ich sie an. Ich lösche auch direkt bei Aufforderung.
Dann gebe ich meine Mailadresse raus und sende das Bild auf nachfrage per Mail zu.
Habe schon etliche Unterschriften zur Veröffentlichung dadurch erhalten.


Mach mir keine Angst...... ich darf nicht fotografieren?!?
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